Was das BFSG für Hoteliers bedeutet – und warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Ab dem 28. Juni 2025 ist es so weit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt vollständig in Kraft. Für viele Hoteliers bedeutet das vor allem eines – ihre digitalen Angebote, insbesondere die Website und Buchungsprozesse, müssen den neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit gerecht werden. In der aktuellen Folge vom Hospitality PeppTalk spricht Chris Peppers mit Alexander Liebig, Geschäftsführer von Hotel Tech Experts, darüber, was das Gesetz konkret bedeutet, wen es betrifft und welche Chancen sich daraus ergeben.
Barrierefreiheit betrifft nicht nur große Ketten
Der Begriff Barrierefreiheit fällt im Kontext der Hotellerie oft zuerst im baulichen Sinne – Rampen, Aufzüge, breite Türen. Doch das BFSG zielt auf etwas anderes ab: die digitale Zugänglichkeit. Websites, Buchungsstrecken, digitale Infotafeln oder Check-in-Terminals – alles, was sich an Endkunden richtet, muss barrierefrei gestaltet sein.
Wichtig dabei: Das Gesetz betrifft alle Hotelbetriebe mit mindestens 10 Mitarbeitenden oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Das heißt, auch kleinere Individualhotels oder Boutiquehotels fallen unter die Regelung.
Technische Anforderungen: Das müssen Hotel-Websites jetzt leisten
Die Vorschriften des BFSG basieren auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Webseiten müssen u. a.:
- Kontraste und Schriftgrößen bieten, die auch für Sehschwache gut lesbar sind.
- Vollständig per Tastatur navigierbar sein.
- Inhalte bieten, die von Screenreadern ausgelesen werden können.
- Texte auch in einfacher Sprache oder zusammenfassend darstellen.
Keine ausschließlichen PDF-Speisekarten, die auf mobilen Geräten schlecht lesbar sind.
„Wenn du deine Produkte und Dienstleistungen für Menschen zugänglich machst, denen das aktuell verschlossen ist, dann hast du damit natürlich auch zusätzlichen Umsatzmöglichkeiten!“ – Alexander Liebig
Altes Webdesign als Stolperfalle – und Chance zur Erneuerung
Ein konkreter Praxisfall aus der Folge zeigt, wie altgediente Websites häufig nicht nur gegen Barrierefreiheitsrichtlinien verstoßen, sondern gleichzeitig verkaufshemmend wirken. Viele Hotel-Webseiten sind veraltet, mobil schwer bedienbar und bieten unzureichende Informationen wie Check-in-Zeiten oder Zahlungsoptionen. Die Umstellung auf eine BFSG-konforme Seite ist somit oft auch ein willkommener Anlass für ein umfassendes Redesign – mit positiven Auswirkungen auf Conversion und User Experience.
Chancen durch die Umstellung
Neben der rechtlichen Verpflichtung bringt die Umsetzung des BFSG auch strategische Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderung können als neue Gäste gewonnen werden.
- Reputationsgewinn: Vorreiterrolle im barrierefreien Web kann im Marketing kommuniziert werden.
- Bessere Usability für alle Nutzer: Auch Gäste ohne Einschränkungen profitieren von einer klar strukturierten, gut bedienbaren Website.
- Rechtssicherheit: Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.
- Zukunftsfähigkeit: Eine moderne Website stärkt die digitale Präsenz nachhaltig.
Keine Schonfrist mehr – Jetzt handeln!
Alexander Liebig betont klar: „Der Gesetzgeber sagt: Ihr hattet vier Jahre Zeit. Jetzt gilt's.“ Wer also nicht rechtzeitig umrüstet, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder sogar die Sperrung digitaler Angebote. Dabei ist es laut Liebig nicht zwingend notwendig, große interne Teams aufzubauen – Dienstleister wie Hotel Tech Experts bieten Unterstützung beim Relaunch oder der Überarbeitung bestehender Systeme, bevorzugt mit WordPress.
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